Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht sind wir Ansprechpartner sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer (nur selbstverständlich nicht in derselben Angelegenheit). Dies ist für uns kein Widerspruch. Wir sind im Gegenteil davon überzeugt, dass man im Arbeitsrecht nur dann erfolgreich tätig sein kann, wenn man die spezifischen Strukturen beider Arbeitsvertragspartner, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer kennt und nach sinnvollen Lösungen sucht.
Neben der selbstverständlichen Vertretung vor dem Arbeitsgericht sehen wir es daher auch als einer unserer wesentlichen Aufgaben an, zwischen den Arbeitsvertragspartnern zu vermitteln, um die Chance einer künftigen weiteren Zusammenarbeit oder aber einer fairen Beendigung, z.B. duch Gestaltung eines Aufhebungsvertrages zu wahren.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei u.a. bei diesen Themen:
| Arbeitsvertrag | Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Arbeitsverhältnis |
| Arbeitsvertrag - Gestaltung | Kündigung | Rechte und Pflichten |
| Befristung | Aufhebungsvertrag | Lohn und Gehalt |
| Ausbildung | Kündigungsschutz | Urlaub |
| Zeitarbeit | Mutterschutz | Lohnfortzahlung bei Krankheit |
| Teilzeit | Gefahrgeneigte Arbeit / Haftung |
| Abwicklung des Arbeitsverhältnisses | Kollektives Arbeitsrecht | Verfahren vor dem Arbeitsgericht |
| Abfindung | Tarifrecht / Tarifvertrag | |
| Zeugnis | Betriebsverfassung / Betriebsrat | |
| Freistellung | ||
| Urlaubsabgeltung | ||
| Arbeitslosengeld |
Links:
Bundesarbeitsgericht: www.bundesarbeitsgericht.de
LAG Nürnberg und München: http://www.arbg.bayern.de/nuernberg/entscheidungen/arbeitsrecht/index.html
Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

